Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

vom TierschutzGarten Marek Köhler

Hundepension (Spreewald Hunde Hotel)

Hundetagesstätte (DogDay)

Hundetraining

 

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden/ nachfolgend Hundehalter genannt erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Spreewald Hunde Hotels, Hundetagesstätte sowie im Hundetraining.

§2 Begriffsbestimmungen

1. Spreewald Hunde Hotel bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung  im Spreewald Hunde Hotel des TierschutzGartens Marek Köhler verbleibt.

2. Hundetagesstätte in Form von einem DogDay Hundeerlebnistag bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten vom TierschutzGarten Marek Köhler Zuhause abgeholt wird und wieder zurückgebracht wird. Die Betreuung des Hundes findet in diesem Zeitrahmen statt.

3. Hundetraining bedeutet Veranstaltungen mit und ohne Hundehalter wie zum Beispiel: Hundeschule, Einzeltraining/Gruppentraining mit und ohne Hundehalter, Seminare, Kurse, spezifische Hundeausbildungen, Informationsvorträge, Hundewanderungen und sonstige Veranstaltungen.

§3 Buchung/Anmeldung/Vertragsabschluss

1. Der Besuch des TierschutzGartens Marek Köhler ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

2. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem TierschutzGarten Marek Köhler bei Buchung mitzuteilen.

3. Der Hundehalter bestätigt, dass alle von ihm/ihr getroffenen Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

4. Die Anmeldung des Hundes bezüglich aller vom TierschutzGarten Marek Köhler angebotenen Leistungen kann ausschließlich schriftlich erfolgen.

5. Der TierschutzGarten Marek Köhler bestätigt dem Hundehalter die Anmeldung schriftlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei der Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

6. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und TierschutzGarten Marek Köhler kommt durch schriftliche Zusage des TierschutzGartens zustande. 

7. Die Zahlung der entstandenen Kosten sind nach Rechnungsstellung der erbrachten Leistungen des TierschutzGartens vom Hundehalter zu begleichen.

8. Hunde/ Hundehalter, die zum ersten Mal eine Leistung des TierschutzGartens Marek Köhler in Anspruch nehmen, müssen vorab für einen Kennenlernen- Termin  im TierschutzGarten Marek Köhler angemeldet werden, an dem auch eingeschätzt wird, ob der Hund psychisch und physisch für eine Betreuung/ Training in der Lage ist.

9. Mit der Buchung bestätigt der Hundehalter, dass er die AGBs gelesen und verstanden hat und somit anerkannt werden. Die Anmeldung ist somit verbindlich.

§4 Leistungen und Preise

Der Hundehalter ist verpflichtet für die Betreuung des Hundes und die vom Hundehalter für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem TierschutzGarten Marek Köhler zu zahlen. Dies gilt auch für vom Hundehalter veranlasste Leistungen und Auslagen des TierschutzGartens Marek Köhler an Dritte.

§5 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundebetreuungsdauer gewährleistet der TierschutzGarten Marek Köhler dem in die Betreuung gegebenen Hund ausreichend Freilauf auf dem umzäunten TierschutzGarten- Gelände. Der Hundehalter  erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§6 Impfungen, medizinische Notfälle, Krankheiten, Tod, Läufige Hündinnen

1. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension oder Hundetagesstätte, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut und Parvovirose, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.

2. Der Hundehalter versichert bei der Abgabe seines Hundes in den TierschutzGarten Marek Köhler, dass dieser regelmäßig gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt wurde.

3. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. Bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Der TierschutzGarten übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Hundehalter dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde, Personen oder anderer Tiere.Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann vom TierschutzGarten keine Haftung übernommen werden.

4. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall kann dem TierschutzGarten gegenüber kein Schadensersatz verlangt werden.

5. Der Hundehalter ist verpflichtet den TierschutzGarten darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig bzw. während des Aufenthaltes wird. Sollte ein Hundehalter eine läufige Hündin zur Betreuung geben oder eine Läufigkeit verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (z.B. Deckung) keine Haftung übernommen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

6. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der vom TierschutzGarten Marek Köhler bestimmt wird. Der TierschutzGarten Marek Köhler wird in diesem Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Hundehalters eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Die Kosten plus Fahrtkosten übernimmt der Hundehalter.

§7 Haftung

1. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des TierschutzGartens sowie zu Einzeltrainings, Hundeschulveranstaltungen und anderen Leistungen des TierschutzGartens Marek Köhler erfolgen auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen. Sach- oder Vermögensschäden.

2. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen und Ähnliches übernimmt der TierschutzGarten Marek Köhler keine Haftung.

3. Der Hundehalter übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Hundetrainers handelt und sich auf dem Betriebsgelände oder öffentlichen Gelände befindet. 

4. Begleitpersonen des Hundehalters sind durch diesen über den bestehenden Haftungssausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme der Begleitperson des Hundehalters erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

5. Bei Anwesenheit/ Teilnahme von Kindern bei jeglichen Veranstaltungen/Leistungen des TierschutzGartens Marek Köhler haften Eltern die Kinder. Der TierschutzGarten fungiert nicht als Aufsichtsperson der Kinder.

6. Auch bei Aufforderung des Trainers den Hund abzuleinen, übernimmt der Hundehalter die alleine Verantwortung und Haftung.

7. Die Abgabe des Schlüssels zum Abholen des Hundes beim Hundehalter ist möglich. Der TierschutzGarten Marek Köhler übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels oder Schäden am Eigentum des Hundehalters.

§8 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die den TierschutzGarten Marek Köhler jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch den TierschutzGarten Marek Köhler  unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 9 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Betreuung gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das der TierschutzGarten Marek Köhler aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. TierschutzGarten Marek Köhler behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn der TierschutzGarten Marek Köhler nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 10 Bring- und Abholzeiten, Termine

1. Die Bring- und Abholzeiten der Hundepension werden bei Buchung festgelegt und gelten wie vorab im Betreuungsvertrag vereinbart. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

2. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, verlängert sich der Vertrag zur Hundepension kostenpflichtig um einen weiteren Tag. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 10 Uhr am Folgetag möglich.

3. Die Hundetagesbetreuung ist Montag bis Freitag möglich. Die Bring- und Abholzeit wird vorab vereinbart.

4. Termine zu Einzel- und Gruppentrainings, Hundeschule und alle anderen Veranstaltungen werden individuell vorab vereinbart. Aktuelle Änderungen zu Gruppenveranstaltungen entnehmen Sie bitte auch via Internetseite des TierschutzGarten Marek Köhler.

§11 Hundetraining

1. Vertragsgegenstand sind hierbei Einzeltrainings, Gruppentrainings, Hundeschulveranstaltungen, Welpenkurse, spezifische Hundekurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hunde und Hundehalter u.A..

2. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt von Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters ab. 

3. Weitergehende Ansprüche gegen den TierschutzGarten Marek Köhler sind ausgeschlossen. Kommt es zu Störungen durch einen Hundehalter während einer Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Hundetrainers, so kann der TierschutzGarten Marek Köhler den Vertrag fristlos kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

§12 Stornierungen

Stornierungen sind nicht möglich.

§13 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes des TierschutzGartens Marek Köhler grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 14 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Leistungen des TierschutzGartens Marek Köhler genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Der TierschutzGarten Marek Köhler behält sich vor, während Betreuung/ Training/ Veranstaltungen Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch den TierschutzGarten Marek Köhler auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 15 Ablehnungsrecht

Der TierschutzGarten Marek Köhler hat die Entscheidungsbefugnis inne, Anfragen von Leistungen des TierschutzGartens Marek Köhler jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Der TierschutzGarten Marek Köhler und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart. Diese AGBs werden mit dem Erstvertrag ausgehändigt und gelten für alle weiteren geschlossenen Verträge bis auf Widerruf und Aktualisierung der AGBs durch den TierschutzGarten Marek Köhler.

§ Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Cottbus. Stand August 2022